Arzthaftungsrecht (Patientenrecht)
Rechtsanwältin Gilda Winter besitzt eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der erfolgreichen Durchsetzung von Patientenrechten, insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach ärztlichen Behandlungs- und Kunstfehlern.
Bereits seit Einführung der Fachanwaltsbezeichnung Medizinrecht nahm sie etliche Fortbildungsveranstaltungen wahr. Auch durch die Teilnahme an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen, meist veranlasst durch die familiäre Prägung, erwarb sie das nötige medizinische Grundverständnis, um die notwendigen und veranlassten medizinischen Vorgehensweisen fallbezogen zu beurteilen und zu bewerten.
Sollten im Laufe der Fallbearbeitung ihr Wissen überschreitende medizinische Fachfragen entstehen, stehen ihr ergänzend Mediziner zur Verfügung, die die bestehenden Lücken für die Beurteilung des Sachverhalts im frühesten Stadium der Mandatsaufnahme ausreichend abdecken. Denn nichts ist schlimmer für den Mandanten, als dass er hinsichtlich der Erfolgsaussichten seines beabsichtigten Vorgehens im Unklaren gelassen oder gar getäuscht zu werden.